Sicherheitsunterweisung für ausländische Mitarbeiter – live in ihrer Sprache
Eine Unterweisung wirkt nur, wenn sie verstanden wird. Deshalb muss sie verständlich sein: § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Vermittlung „in verständlicher Weise“, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung sprechen ausdrücklich von verständlicher Form und Sprache. Sprechen Teile der Belegschaft vor allem Polnisch, Rumänisch, Türkisch oder Ukrainisch, übersetzt meist ein Kollege nebenbei. Das ist langsam und kaum überprüfbar. Konvo übersetzt die Unterweisung live, während gesprochen wird.
So läuft es in der Unterweisung
Öffnen Sie Konvo auf dem Laptop der unterweisenden Person, wählen Sie Deutsch als gesprochene Sprache und die Sprache der Beschäftigten als Lesesprache, und drücken Sie Start. Mit dem Untertitelmodus erscheint die Übersetzung in großer Schrift. Dieses Fenster ziehen Sie auf den Beamer oder einen großen Bildschirm, und alle lesen in ihrer Sprache mit.
Rückfragen stellen Beschäftigte in ihrer eigenen Sprache über den Bereich „Speak“ am Laptop: Konvo übersetzt sie ins Deutsche und liest sie laut vor. So geht keine Rückfrage unter.
Was Konvo leistet und was es nicht ersetzt
Konvo macht den mündlichen Teil der Unterweisung verständlich. Es ersetzt weder schriftliche Betriebsanweisungen in der Sprache der Beschäftigten noch die Dokumentation, dass jede Person teilgenommen und verstanden hat. Bei erheblichen Gefährdungen gehören professionell übersetzte Unterlagen dazu. Prüfen Sie außerdem das Verständnis, etwa indem die Beschäftigten die Regel in eigenen Worten wiedergeben.
Nach der Sitzung bleibt das Transkript auf dem Rechner der unterweisenden Person. Es hilft nachzuvollziehen, was besprochen wurde, ist aber kein unterschriebener Teilnahmenachweis.
Eine Lesesprache pro Sitzung
Jede Sitzung übersetzt in genau eine Lesesprache. Bei gemischten Gruppen, etwa polnisch- und rumänischsprachigen Beschäftigten zusammen, unterweisen Sie entweder je Sprachgruppe getrennt oder lassen Konvo auf einem zweiten Laptop mit der anderen Sprache laufen.
Was es nicht kann
- Kein Ersatz für schriftliche, fachlich übersetzte Betriebsanweisungen oder für den dokumentierten Teilnahmenachweis.
- Eine Lesesprache pro Sitzung.
- Vor dem Einsatz im Betrieb: Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte einbeziehen.
- Laute Werkhallen senken die Genauigkeit. Nutzen Sie ein Mikrofon nah an der unterweisenden Person.
- Nur als Desktop-App (macOS, Windows, Linux).
Häufige Fragen
In welchen Sprachen können die Beschäftigten mitlesen?
Erfüllt das die Pflicht zur Unterweisung nach § 12 ArbSchG?
Braucht es eine Internetverbindung?
Muss ich sagen, dass mitgeschrieben wird?
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