So funktioniert es · Stand 11. August 2026

Sicherheitsunterweisung für ausländische Mitarbeiter – live in ihrer Sprache

Eine Unterweisung wirkt nur, wenn sie verstanden wird. Deshalb muss sie verständlich sein: § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Vermittlung „in verständlicher Weise“, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung sprechen ausdrücklich von verständlicher Form und Sprache. Sprechen Teile der Belegschaft vor allem Polnisch, Rumänisch, Türkisch oder Ukrainisch, übersetzt meist ein Kollege nebenbei. Das ist langsam und kaum überprüfbar. Konvo übersetzt die Unterweisung live, während gesprochen wird.

So läuft es in der Unterweisung

Öffnen Sie Konvo auf dem Laptop der unterweisenden Person, wählen Sie Deutsch als gesprochene Sprache und die Sprache der Beschäftigten als Lesesprache, und drücken Sie Start. Mit dem Untertitelmodus erscheint die Übersetzung in großer Schrift. Dieses Fenster ziehen Sie auf den Beamer oder einen großen Bildschirm, und alle lesen in ihrer Sprache mit.

Rückfragen stellen Beschäftigte in ihrer eigenen Sprache über den Bereich „Speak“ am Laptop: Konvo übersetzt sie ins Deutsche und liest sie laut vor. So geht keine Rückfrage unter.

Was Konvo leistet und was es nicht ersetzt

Konvo macht den mündlichen Teil der Unterweisung verständlich. Es ersetzt weder schriftliche Betriebsanweisungen in der Sprache der Beschäftigten noch die Dokumentation, dass jede Person teilgenommen und verstanden hat. Bei erheblichen Gefährdungen gehören professionell übersetzte Unterlagen dazu. Prüfen Sie außerdem das Verständnis, etwa indem die Beschäftigten die Regel in eigenen Worten wiedergeben.

Nach der Sitzung bleibt das Transkript auf dem Rechner der unterweisenden Person. Es hilft nachzuvollziehen, was besprochen wurde, ist aber kein unterschriebener Teilnahmenachweis.

Eine Lesesprache pro Sitzung

Jede Sitzung übersetzt in genau eine Lesesprache. Bei gemischten Gruppen, etwa polnisch- und rumänischsprachigen Beschäftigten zusammen, unterweisen Sie entweder je Sprachgruppe getrennt oder lassen Konvo auf einem zweiten Laptop mit der anderen Sprache laufen.

Was es nicht kann

Häufige Fragen

In welchen Sprachen können die Beschäftigten mitlesen?
In über 40 Sprachen, darunter Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Kroatisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Arabisch und Vietnamesisch. Die unterweisende Person kann ebenso in jeder dieser Sprachen sprechen.
Erfüllt das die Pflicht zur Unterweisung nach § 12 ArbSchG?
Nein. Konvo ist nur ein Hilfsmittel, damit die mündliche Unterweisung verstanden wird. Die Pflicht nach § 12 ArbSchG bleibt beim Arbeitgeber: Er legt die Inhalte fest, führt die Unterweisung durch und dokumentiert sie (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrer Berufsgenossenschaft.
Braucht es eine Internetverbindung?
Ja. Spracherkennung und Übersetzung laufen online, der Laptop braucht im Schulungsraum also eine stabile Verbindung.
Muss ich sagen, dass mitgeschrieben wird?
Ja. Konvo speichert keinen Ton, erstellt aber ein Transkript – kündigen Sie das zu Beginn an. Unbefugte Aufnahmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes sind nach § 201 StGB strafbar; im Betrieb ist zudem meist der Betriebsrat einzubeziehen.

Im nächsten Meeting ausprobieren

Rund 30 Minuten gratis, keine Kreditkarte nötig. Danach 9 $ pro Monat.

Verwandte Seiten